LLGEMEINE ZUGANGSBEDINGUNGEN UND BIKE- NUTZUNGSBEDINGUNGEN DESSHARING-DIENSTES "nEw Bicimia" (im Folgenden die "Allgemeinen Bedingungen")

Der Zugang zumDienst Bike-Sharing- "nEw Bicimia" (der "Dienst") unterliegt nach Abschluss des entsprechenden Aktivierungsverfahrens , nach Annahme der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Benutzer:

  1. die Volljährigkeit erreicht zu haben;
  2. sich zu verpflichten, die unten aufgeführten Anforderungen für die Nutzung des Dienstes einzuhalten:
    1. Das öffentliche Fahrrad darf ausschließlich auf dem Gebiet der Gemeinde Brescia verwendet werden;
    2. es ist verboten, diese mit irgendwelchen Mitteln zu transportieren;
    3. das öffentliche Fahrrad ist abzuholen und an einer der Abgabestellen im Gemeindegebiet zurückzugeben und im gleichen Zustand wie es abgeholt wurde;
    4. die Funktionsfähigkeit des Fahrrads bei der Abholung prüfen und es nur verwenden, wenn es für die Nutzung als geeignet erachtet wird;
    5. am Ende jeder Nutzung muss das öffentliche Fahrrad abgestellt und an die entsprechende Säule angeschlossen werden, um die weitere Nutzung durch andere Nutzer des Dienstes zu ermöglichen;
    6. Wenn der Träger zum Zeitpunkt der Neupositionierung vollständig ist, muss das öffentliche Fahrrad zu einer der in derangezeigten freien Andocksäulen gebracht werdenApp;
    7. Es ist verboten, das Fahrrad zu verlassen oder andere als die im Rahmen des Fahrrads selbst eingebauten diebstahlsicheren Kabel zu verwenden; die integrierte Diebstahlsicherung ist nur für Zwischenstopps in Bezug auf die laufende Bewegung zu verwenden; es versteht sich, dass die wirtschaftliche Transaktion auch während der Stopps in jedem Fall aktiv bleibt, bis das Fahrrad gemäß der in Punkt 2.5 oben angegebenen Methode zurückgegeben wird;
    8. Der Service, der 24 Stunden am Tag aktiv ist, ermöglicht die Nutzung des Fahrrads für maximal 8 aufeinanderfolgende Stunden, an deren Ende das Fahrrad, das nicht auf die im vorherigen Punkt 2.5 vorgesehene Weise zurückgegeben wurde, als nicht zurückgegeben gilt darauf folgt die Meldung an die zuständigen Behörden;
    9. die Anzahl der täglichen Entnahmen des öffentlichen Fahrrads ist nicht begrenzt, sofern sie unter Einhaltung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zeiten und Bestimmungen erfolgen;
  3. die folgenden Verpflichtungen vorbehaltlos zu übernehmen:
    1. die Freigabe des Fahrrads im eigenen Namen zu verlangen und nur im Besitz eines Kontos in derApp von Brescia Mobilità SpA bereitgestellten(im Folgenden “Brescia Mobilità” und / oder der “Manager von zu sein der Dienst”);
    2. zu das öffentliche Fahrrad sorgfältigbewachen;
    3. gebennicht die Führung oder die Verwahrung des Fahrrads zu anderen Menschen:andere Weise eineFolge beeinträchtigend voll wirdund ausschließlich auf denKontoinhaberzugeschrieben;
    4. Schäden zu ersetzen, die auf den unachtsamen Gebrauch des mechanischen Systems des Dienstes und / oder der verschiedenen Teile des öffentlichen Fahrrads, einschließlich der öffentlichen Ausrüstung, zurückzuführen sind;
    5. u das öffentliche Fahrrad unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Umsicht, Sorgfalt und Achtung der Rechte andererfahren und zu benutzen;
    6. keine Eigentumsrechte an dem benutzten Fahrrad geltend zu machen;
    7. Brescia Mobilità bedingungslos von allen Schäden, auch immateriellen Schäden, zu erheben und freizustellen, die Dritten (Personen, Sachen oder Tieren) während und in jedem Fall bei der Benutzung des öffentlichen Fahrrads entstehen;
    8. Brescia Mobilità alle Schäden am Fahrzeug zu melden, die während und / oder anlässlich seiner Nutzung entstanden sind;
    9. Brescia Mobilità den Betrag zu zahlen, der für die vollständige Wiederherstellung des durch Unfall und / oder Bruch beschädigten oder zerstörten öffentlichen Fahrrads erforderlich ist;
    10. keine mechanischen Teile des öffentlichen Fahrrads zu manipulieren;
    11. das öffentliche Fahrrad nicht für Fracht und / oder Transport und / oder Lieferung von Waren zu verwenden;
  4. die im Abschnitt "Preise" derangegebenen wirtschaftlichen Bedingungen des Dienstes zu kennenApp und diese vorbehaltlos zu genehmigen. Es wird auch Folgendes festgelegt:
    1. Die Nutzung desistgestattetKontos bis zum Ablauf des Guthabens mit einer maximalen Überziehung von 0,50 € (null / 50); Übersteigt die Überziehung diesen Betrag, wird dasKonto gesperrt;
    2. im Fall eines Sperrkontos, ist es dieServiceumKontakt notwendig Customer Care Brescia Mobilitàum die Möglichkeitreaktivieren Ihrzu überprüfen Konto;
    3. die Tarife können regelmäßig aktualisiert und dem Benutzer durch Veröffentlichung im entsprechenden Abschnitt "Tarife" derzur Kenntnis gebracht werdenApp; die neuen wirtschaftlichen Bedingungen gelten automatisch für den Benutzer, ohne dass diese Allgemeinen Bedingungen geändert werden müssen, und gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als bekannt;
  5. sich bewusst zu sein und zu akzeptieren, dass der Benutzer im Falle der Nichteinhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen verpflichtet ist, Brescia Mobilità die folgenden Beträge als Vertragsstrafe zu zahlen, unbeschadet des Ersatzes eines höheren verursachten Schadens, sowie die folgenden Verpflichtungen vorbehaltlos zu erfüllen:
    1. unverzüglich die zuständigen Behörden (Verkehrspolizei, Carabinieri, Polizeipräsidium, Postpolizei) über jede betrügerische Verwendung ihrerZugangsdaten zu informierenApp-. Wenn der Benutzer ein neueserhalten möchte Konto, muss er eine Kopie des Berichts vorlegen;
    2. Im Falle eines Diebstahls des öffentlichen Fahrrads nach seinem Krankenhausaufenthalt außerhalb der speziellen Säule oder einer unsachgemäßen oder unwirksamen Ankopplung des Fahrrads an die Säule verpflichtet sich der Benutzer, den Diebstahl unverzüglich den zuständigen Behörden (Verkehrspolizei, Carabinieri, Questura ) und Brescia Mobilità eine Kopie des Berichts zu übergeben und Brescia Mobilità in jedem Fall den Betrag von 1.200,00 Euro (eintausendzweihundert / 00) als Strafe zu zahlen. Wird das Fahrrad innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des Diebstahls in einem guten Erhaltungszustand gefunden, hat der Benutzer Anspruch auf eine Rückerstattung von Euro 1.000,00 (eintausend / 00);
    3. Im Falle einer vom Benutzer verursachten Beschädigung des Kupplungs- / Ausrücksystems des Fahrrads und / oder der Säule hat der Benutzer einen Betrag als Vertragsstrafe und teilweisen Ersatz der für die Reparatur anfallenden Kosten zu zahlen, der veranlagt wird von der technischen Abteilung Brescia Mobilità;
    4. die Aufforderung zur Zahlung der in den Punkten 5.3 und 5.4 oben genannten Strafen für Feststellungen von Brescia Mobilità, die vom Übertreter nicht sofort anfechtbar sind, wird dem Übertreter schriftlich und / oder telefonisch mitgeteilt;
    5. Im Falle der Nichteinhaltung der in Absatz 5.5 genannten Aufforderung behält sich der Service Manager das Recht vor, die Nutzung desvorübergehend oder dauerhaft zu sperrenKontos;
  6. sich bewusst zu sein, dass die bei der Registrierung für den Dienst zum Abschluss des Aktivierungsvorgangs angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen und sich ausschließlich auf den Benutzer beziehen müssen, der dasbesitztKonto;
  7. sich darüber im Klaren zu sein, dass der Benutzer mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch alle Regeln des Dienstes sowie die darin enthaltenen Bestimmungen und Klauseln vorbehaltlos akzeptiert;
  8. sich bewusst zu sein und ausdrücklich anzuerkennen, dass Brescia Mobilità nicht haftet für:
    1. Schäden und Vorurteile jeglicher Art, die dem Benutzer des öffentlichen Fahrrads infolge oder infolge einer solchen Nutzung sowie Dritten zugefügt werden (Menschen, Sachen oder Tiere) nach der Benutzung des öffentlichen Fahrrads;
    2. Verlust, Zerstörung, Diebstahl oder Raub von Gegenständen und / oder Tieren an Bord des benutzten öffentlichen Fahrrads;
  9. sich der Tatsache bewusst zu sein, dass der Benutzer durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brescia Mobilità von allen Folgen und / oder Sanktionen in Bezug auf Verwaltungsverstöße, die der Benutzer während, aufgrund und in jedem Fall begangen, erhoben oder ihm zuschreibt, erhebt und schadlos hält Fall anlässlich der Nutzung des öffentlichen Fahrrads wegen Verstoßes gegen die im Gesetzesdekret vom 30. April 1992, n. 285 und spätere Änderungen ("Neue Straßenverkehrsordnung"), sowie das Dekret des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, Nr. 495 und spätere Änderungen („Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung der neuen Straßenverkehrsordnung“) oder jede andere gesetzliche Vorschrift, Verordnung, Verpflichtung und Verbot, die sich aus Verwaltungsmaßnahmen ergibt;
  10. sich bewusst zu sein und zu akzeptieren, dass:
    1. ür alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Ausführung oder Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich das Gericht von Brescia zuständig ist;
    2. ür Hypothesen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind und von diesen geregelt werden, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches oder andere Bestimmungen des geltenden Rechts und die Regelung der Materie.