LLGEMEINE ZUGANGSBEDINGUNGEN UND BIKE- NUTZUNGSBEDINGUNGEN
DESSHARING-DIENSTES "nEw Bicimia"
(im Folgenden die "Allgemeinen Bedingungen")
Der Zugang zumDienst Bike-Sharing- "nEw Bicimia" (der "Dienst") unterliegt nach Abschluss
des entsprechenden Aktivierungsverfahrens , nach Annahme der folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Benutzer:
- die Volljährigkeit erreicht zu haben;
- sich zu verpflichten, die unten aufgeführten Anforderungen für die Nutzung des Dienstes
einzuhalten:
- Das öffentliche Fahrrad darf ausschließlich auf dem Gebiet der Gemeinde Brescia
verwendet werden;
- es ist verboten, diese mit irgendwelchen Mitteln zu transportieren;
- das öffentliche Fahrrad ist abzuholen und an einer der Abgabestellen im
Gemeindegebiet zurückzugeben und im gleichen Zustand wie es abgeholt wurde;
- die Funktionsfähigkeit des Fahrrads bei der Abholung prüfen und es nur verwenden,
wenn es für die Nutzung als geeignet erachtet wird;
- am Ende jeder Nutzung muss das öffentliche Fahrrad abgestellt und an die
entsprechende Säule angeschlossen werden, um die weitere Nutzung durch andere
Nutzer des Dienstes zu ermöglichen;
- Wenn der Träger zum Zeitpunkt der Neupositionierung vollständig ist, muss das
öffentliche Fahrrad zu einer der in derangezeigten freien Andocksäulen gebracht
werdenApp;
- Es ist verboten, das Fahrrad zu verlassen oder andere als die im Rahmen des
Fahrrads selbst eingebauten diebstahlsicheren Kabel zu verwenden; die integrierte
Diebstahlsicherung ist nur für Zwischenstopps in Bezug auf die laufende Bewegung zu
verwenden; es versteht sich, dass die wirtschaftliche Transaktion auch während der
Stopps in jedem Fall aktiv bleibt, bis das Fahrrad gemäß der in Punkt 2.5 oben
angegebenen Methode zurückgegeben wird;
- Der Service, der 24 Stunden am Tag aktiv ist, ermöglicht die Nutzung des Fahrrads für
maximal 8 aufeinanderfolgende Stunden, an deren Ende das Fahrrad, das nicht auf
die im vorherigen Punkt 2.5 vorgesehene Weise zurückgegeben wurde, als nicht
zurückgegeben gilt darauf folgt die Meldung an die zuständigen Behörden;
- die Anzahl der täglichen Entnahmen des öffentlichen Fahrrads ist nicht begrenzt,
sofern sie unter Einhaltung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgelegten Zeiten und Bestimmungen erfolgen;
- die folgenden Verpflichtungen vorbehaltlos zu übernehmen:
- die Freigabe des Fahrrads im eigenen Namen zu verlangen und nur im Besitz eines
Kontos in derApp von Brescia Mobilità SpA bereitgestellten(im Folgenden “Brescia Mobilità” und / oder der
“Manager von zu sein der Dienst”);
- zu das öffentliche Fahrrad sorgfältigbewachen;
- gebennicht die Führung oder die Verwahrung des Fahrrads zu anderen
Menschen:andere Weise eineFolge beeinträchtigend voll wirdund ausschließlich auf
denKontoinhaberzugeschrieben;
- Schäden zu ersetzen, die auf den unachtsamen Gebrauch des mechanischen
Systems des Dienstes und / oder der verschiedenen Teile des öffentlichen Fahrrads,
einschließlich der öffentlichen Ausrüstung, zurückzuführen sind;
- u das öffentliche Fahrrad unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und unter
Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Umsicht, Sorgfalt und Achtung der
Rechte andererfahren und zu benutzen;
- keine Eigentumsrechte an dem benutzten Fahrrad geltend zu machen;
- Brescia Mobilità bedingungslos von allen Schäden, auch immateriellen Schäden, zu
erheben und freizustellen, die Dritten (Personen, Sachen oder Tieren) während und
in jedem Fall bei der Benutzung des öffentlichen Fahrrads entstehen;
- Brescia Mobilità alle Schäden am Fahrzeug zu melden, die während und / oder
anlässlich seiner Nutzung entstanden sind;
- Brescia Mobilità den Betrag zu zahlen, der für die vollständige Wiederherstellung
des durch Unfall und / oder Bruch beschädigten oder zerstörten öffentlichen
Fahrrads erforderlich ist;
- keine mechanischen Teile des öffentlichen Fahrrads zu manipulieren;
- das öffentliche Fahrrad nicht für Fracht und / oder Transport und / oder Lieferung von
Waren zu verwenden;
- die im Abschnitt "Preise" derangegebenen wirtschaftlichen Bedingungen des Dienstes
zu kennenApp und diese vorbehaltlos zu genehmigen. Es wird auch Folgendes festgelegt:
- Die Nutzung desistgestattetKontos bis zum Ablauf des Guthabens mit einer
maximalen Überziehung von 0,50 € (null / 50); Übersteigt die Überziehung diesen
Betrag, wird dasKonto gesperrt;
- im Fall eines Sperrkontos, ist es dieServiceumKontakt notwendig Customer Care
Brescia Mobilitàum die Möglichkeitreaktivieren Ihrzu überprüfen Konto;
- die Tarife können regelmäßig aktualisiert und dem Benutzer durch Veröffentlichung
im entsprechenden Abschnitt "Tarife" derzur Kenntnis gebracht werdenApp; die
neuen wirtschaftlichen Bedingungen gelten automatisch für den Benutzer, ohne dass
diese Allgemeinen Bedingungen geändert werden müssen, und gelten zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung als bekannt;
- sich bewusst zu sein und zu akzeptieren, dass der Benutzer im Falle der
Nichteinhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten
Verpflichtungen verpflichtet ist, Brescia Mobilità die folgenden Beträge als
Vertragsstrafe zu zahlen, unbeschadet des Ersatzes eines höheren verursachten
Schadens, sowie die folgenden Verpflichtungen vorbehaltlos zu erfüllen:
- unverzüglich die zuständigen Behörden (Verkehrspolizei, Carabinieri,
Polizeipräsidium, Postpolizei) über jede betrügerische Verwendung
ihrerZugangsdaten zu informierenApp-. Wenn der Benutzer ein neueserhalten
möchte Konto, muss er eine Kopie des Berichts vorlegen;
- Im Falle eines Diebstahls des öffentlichen Fahrrads nach seinem Krankenhausaufenthalt
außerhalb der speziellen Säule oder einer unsachgemäßen oder unwirksamen
Ankopplung des Fahrrads an die Säule verpflichtet sich der Benutzer, den Diebstahl
unverzüglich den zuständigen Behörden (Verkehrspolizei, Carabinieri, Questura ) und
Brescia Mobilità eine Kopie des Berichts zu übergeben und Brescia Mobilità in jedem
Fall den Betrag von 1.200,00 Euro (eintausendzweihundert / 00) als Strafe zu zahlen.
Wird das Fahrrad innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum des Diebstahls in einem
guten Erhaltungszustand gefunden, hat der Benutzer Anspruch auf eine
Rückerstattung von Euro 1.000,00 (eintausend / 00);
- Im Falle einer vom Benutzer verursachten Beschädigung des Kupplungs- /
Ausrücksystems des Fahrrads und / oder der Säule hat der Benutzer einen Betrag als
Vertragsstrafe und teilweisen Ersatz der für die Reparatur anfallenden Kosten zu
zahlen, der veranlagt wird von der technischen Abteilung Brescia Mobilità;
- die Aufforderung zur Zahlung der in den Punkten 5.3 und 5.4 oben genannten Strafen
für Feststellungen von Brescia Mobilità, die vom Übertreter nicht sofort anfechtbar
sind, wird dem Übertreter schriftlich und / oder telefonisch mitgeteilt;
- Im Falle der Nichteinhaltung der in Absatz 5.5 genannten Aufforderung behält sich der
Service Manager das Recht vor, die Nutzung desvorübergehend oder dauerhaft zu
sperrenKontos;
- sich bewusst zu sein, dass die bei der Registrierung für den Dienst zum Abschluss des
Aktivierungsvorgangs angegebenen persönlichen Daten der Wahrheit entsprechen
und sich ausschließlich auf den Benutzer beziehen müssen, der dasbesitztKonto;
- sich darüber im Klaren zu sein, dass der Benutzer mit der Annahme der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch alle Regeln des Dienstes sowie die darin enthaltenen
Bestimmungen und Klauseln vorbehaltlos akzeptiert;
- sich bewusst zu sein und ausdrücklich anzuerkennen, dass Brescia Mobilità nicht haftet
für:
- Schäden und Vorurteile jeglicher Art, die dem Benutzer des öffentlichen Fahrrads
infolge oder infolge einer solchen Nutzung sowie Dritten zugefügt werden (Menschen,
Sachen oder Tiere) nach der Benutzung des öffentlichen Fahrrads;
- Verlust, Zerstörung, Diebstahl oder Raub von Gegenständen und / oder Tieren an
Bord des benutzten öffentlichen Fahrrads;
- sich der Tatsache bewusst zu sein, dass der Benutzer durch die Annahme dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brescia Mobilità von allen Folgen und / oder
Sanktionen in Bezug auf Verwaltungsverstöße, die der Benutzer während, aufgrund und in
jedem Fall begangen, erhoben oder ihm zuschreibt, erhebt und schadlos hält Fall anlässlich
der Nutzung des öffentlichen Fahrrads wegen Verstoßes gegen die im Gesetzesdekret vom
30. April 1992, n. 285 und spätere Änderungen ("Neue Straßenverkehrsordnung"), sowie das
Dekret des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, Nr. 495 und spätere
Änderungen („Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung der neuen
Straßenverkehrsordnung“) oder jede andere gesetzliche Vorschrift, Verordnung,
Verpflichtung und Verbot, die sich aus Verwaltungsmaßnahmen ergibt;
- sich bewusst zu sein und zu akzeptieren, dass:
- ür alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Ausführung oder Auslegung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich das Gericht von Brescia zuständig
ist;
- ür Hypothesen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorgesehen sind und von diesen geregelt werden, gelten die Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches oder andere Bestimmungen des geltenden Rechts und die
Regelung der Materie.